Freie Sachverständigenwahl
Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden haben Geschädigte grundsätzlich das Recht, einen unabhängigen Sachverständigen zu wählen. Bei Bagatell- oder Kaskoschäden können andere Regeln gelten.
Reparaturkosten
Ein Gutachten ermittelt den fachgerechten Reparaturumfang und die dafür erforderlichen Kosten. Die Erstattungsfähigkeit hängt von den konkreten Umständen ab.
Wertminderung
Auch nach fachgerechter Reparatur kann ein Fahrzeug aufgrund der Unfallhistorie am Markt weniger wert sein. Eine mögliche merkantile Wertminderung wird individuell geprüft.
Mietwagen oder Nutzungsausfall
Für die erforderliche Ausfallzeit können je nach Voraussetzungen Mietwagenkosten oder Nutzungsausfall in Betracht kommen. Es besteht keine pauschale Garantie.
Wiederbeschaffungswert und Restwert
Bei erheblichen Schäden sind der Wert eines vergleichbaren Ersatzfahrzeugs vor dem Unfall und der Restwert des beschädigten Fahrzeugs wichtige wirtschaftliche Größen.
Fiktive Abrechnung
Eine Abrechnung auf Gutachtenbasis statt anhand einer Reparaturrechnung kann möglich sein. Unterschiede etwa bei Umsatzsteuer und einzelnen Kostenpositionen müssen individuell geprüft werden.
Rechtsanwalt
Ein qualifizierter Verkehrsrechtsanwalt prüft Ansprüche und vertritt Ihre rechtlichen Interessen. Auf Wunsch vermitteln wir einen Kontakt aus unserem Netzwerk. Luciani erbringt technische Sachverständigenleistungen, keine Rechtsberatung.